Weiterbildung

Fahrlehrerweiterbildung

Allgemeines
Jeder Fahrlehrer hat alle 4 Jahre eine jeweils dreitägige Fortbildung nachzuweisen. Die Lehrgänge sind an aufeinander folgenden Tagen durchzuführen. Die Lehrgangsinhalte sind von der zuständigern Verkehrsbehörde zu prüfen und zu bestätigen.

Der Träger der Lehrgänge bedarf einer Anerkennung durch die oberste Verkehrsbehörde.

Gesetzliche Voraussetzungen
Lehrgangstermin

nach Rücksprache

Lehrgangsinhalte
Lehrgangsdauer
Lehrgangsabschluss

Digitaler Tachograph

Allgemeines

Ab 01.05.2006 besteht für alle Fahrzeuge, die mit einem digitalen Tachographen ausgerüstet sind, Anwendungspflicht.
Für Fahrer, Disponenten, die Werkstatt sowie dem Unternehmer ergeben sich daraus gesetzliche Pflichten, die bei Nichtbeachtung erhebliche Kosten für alle am Transportprozess Beteiligten verursachen können.
Daraus resultiert Informationsbedarf!
Aus diesem Grund bieten wir unseren Kunden differenzierte Seminare an, damit sie mit dem geringsten Aufwand an Zeit und Kosten die gesetzlichen Forderungen umsetzen können.

Gesetzliche Voraussetzungen
Lehrgangstermin

nach Rücksprache

Lehrgangsinhalte
Lehrgangsdauer

5 UE á 45 Minuten

Lehrgangsabschluss

Zertifikat


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Telefon: +49 (0)3741 / 38 72 702
Fax: +49 (0)3741 / 38 72 705

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